Leitbild
st. Elisabeth

Leitbild der Caritas Sozialstation St. Elisabeth

Prämabel

Die Aufgabe und Zielsetzung der Sozialstation St. Elisabeth sind von einem christlichen Menschenbild geprägt. Jeder einzelne Mensch steht mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt allen Handelns. Eine zentrale Rolle spielen hierbei das Engagement und der persönliche Einsatz eines jeden Mitarbeiters. Ganzheitliche Pflege und Betreuung sind gerade in dieser Zeit immer wichtiger und bestimmen den Alltag in der Station.

Artikel 1

Durch körperliche bzw. geistige Beeinträchtigung ist die Selbständigkeit der Patienten häufig in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt. Deshalb ist es neben der geforderten Achtung vor jedem Menschen − unabhängig vom Ansehen der Person − ein vordringliches Anliegen, durch Hilfe zur Selbsthilfe seine Person und Würde bis zum Tode zu respektieren.

Artikel 2

Der Anspruch der Patienten nach Sicherheit und Geborgenheit in ihrem eigenen Wohnraum muss gewährleistet sein. Hauswirtschaftliche Unterstützung und professionelle pflegerische Betreuung durch alle Mitarbeiter der Sozialstation sind Voraussetzungen um dieses Ziel zu erreichen.

Artikel 3

Der gesamte personelle und organisatorische Ablauf der Dienstleistungen soll den individuellen Bedürfnissen der Patienten entgegenkommen.

Artikel 4

Die Patienten sollen in ihrer religiösen Lebenseinstellung und in ihrem Bedürfnis nach Seelsorge Unterstützung erfahren.

Artikel 5

Die Angehörigen sind von grundlegender Bedeutung für die sozialen Beziehungen unserer Patienten. Der ständige gegenseitige Dialog mit ihnen gibt wichtige Anregungen. Die Angehörigen sollen sich von den Mitarbeitern der Sozialstation ernst genommen und gut beraten fühlen.

Artikel 6

Die jeweils erforderliche fachliche, soziale und menschliche Qualifikation der Mitarbeiter wird durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen sichergestellt und gefördert.

Artikel 7

Jeder Mitarbeiter erhält klar gestellte Aufgabenbereiche, welche in der Stellenbeschreibung eindeutig niedergelegt sind. Eigene Motive, Fähigkeiten und Gestaltungskräfte können bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Raum zur Entfaltung finden.

Artikel 8

Den Mitarbeitern werden in der Sozialstation die erforderlichen Voraussetzungen geboten, ihren Dienst in einem von sozialem und professionellem Denken geprägten Umfeld zu leisten. Hierfür werden ihnen die nötigen Räumlichkeiten sowie technische Hilfs− und Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Ein kollegiales Miteinander unter den Mitarbeitern als auch die fachliche und menschliche Unterstützung durch die Pflegedienstleitung ist gewährleistet.

Artikel 9

Alle geplanten und durchgeführten Leistungen der Sozialstation werden transparent gemacht um eine klare Kostenübernahme durch die einzelnen Kostenträger zu gewährleisten.

Artikel 10

Durch Kontakte mit kommunalen und kirchlichen Einrichtungen werden die Leitziele und Betreuungsmöglichkeiten der Sozialstation der Öffentlichkeit bewusst gemacht.

Artikel 11

Sämtliche Funktionen der Sozialstation, die Tätigkeiten der Mitarbeiter, die Technik und die verwendeten Betriebsmittel werden in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ständig überprüft und verbessert.