Die Politik verspricht seit Jahren Verbesserungen in der Pflege. Vieles bleibt dabei aber Stückwerk. Ein Beispiel ist die einmalige und an bestimmte Bedingungen geknüpfte Corona-Prämie, die nicht für eine nachhaltige Verbesserung gesorgt hat. Das wäre auch mit dem ver.di-Tarif-Vertrag Altenpflege der Fall gewesen, weil er letztlich nur die Mindestlöhne in der Altenpflege angehoben, an der Gesamtsituation aller Pflegenden aber nichts geändert hätte.
…durch faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine auskömmliche Absicherung im Alter.
Mit unseren AVR zeigen wir, wie es gehen kann. Deshalb: Vergütung aller Pflegenden auf dem Niveau der Caritas – einschließlich Zulagen und betrieblicher Altersvorsorge.
…und darf nicht zum Armutsrisiko werden.
Pflege betrifft viele Menschen. Deshalb: Steigende Kosten durch eine faire Bezahlung der Pfleger_in- nen müssen über die Pflegeversicherung finanziert werden. Sie dürfen nicht allein zulasten Pflegebe- dürftiger und ihrer Angehörigen gehen und diese in die Sozialhilfe treiben.
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige bezahlen, muss sozialverträglich begrenzt werden. Die Mehraus- gaben der Pflegeversicherung müssen durch Steuern ausgeglichen werden.
Wer Pflege anbietet, braucht einen Tarif. Sonst bekommt er keine Zulassung. Das Schlupfloch billiger Haustarife sollte durch die Vorgabe von Flächentarifen geschlossen werden. Dann wäre das ein Meilen- stein für die faire Entlohnung von Pflegenden in allen Einrichtungen.
• ver.di und der Arbeitgeberverband BVAP haben einen Tarifvertrag Altenpflege abgeschlossen, der v.a. eine Festlegung von Mindestlöhnen beinhaltet.
• Obwohl sie nur rund 70.000 Beschäftigte in der Altenpflege vertreten, wollten sie ihren Tarifvertrag vom Bun- desarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären lassen. Dies wäre laut Arbeitnehmerentsendegesetz nur möglich gewesen, wenn die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie zugestimmt hätten. In der AK kam dafür nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit zustande, die Diakonie stimmte erst gar nicht darüber ab.
• Viele Dienstgebervertreter_innen hatten Sorge, dass das hohe Lohnniveau der AVR für die 170.000 Altenpfle- ger_innen der Caritas durch diesen Tarifvertrag mittelfristig gefährdet wäre. In Zeiten knapper Kassen könnte ein allgemeinverbindlicher Minimaltarif zum Maß der Refinanzierung der Kosten werden.
• Die Entscheidung hat viel Unmut erzeugt. Doch dabei bleibt es oft nicht. Die Caritas wird pauschal schlecht- geredet, was sehr schmerzhaft ist – und wir nicht akzeptieren können.
• Der Beschluss kann nicht rückgängig gemacht werden – der staatliche Gesetzgeber hat die AK damit be- auftragt und sie hat so entscheiden. Da die AK laut Satzung des Deutschen Caritasverbandes unabhängig ist, gibt es auch keine Interventionsmöglichkeit für die Organe des Verbandes.
• Statt dem Tarifvertrag nachzutrauern, wollen wir nach vorne schauen und alle diejenigen beim Wort nehmen, die auch jetzt nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege rufen.
• Pflege muss insgesamt attraktiv werden, damit mehr Menschen diesen Beruf wählen, denn der Schlüssel zu besserer Pflege und einer Entlastung der Pflegekräfte ist mehr Personal.
• Ein Tarifvertrag nur für die Altenpflege, der Minimal-Standards setzt, wie der Tarifvertrag von BVAP und ver.di, macht den Beruf aber nicht attraktiver. Die Pfleger_innen, denen gerade jetzt extrem viel abverlangt wird, haben Besseres verdient!
• Deshalb unser Aufruf: Alle Pflegenden sollen auf Caritas-Niveau vergütet werden – inklusive Zulagen, Zuschlägen und betrieblicher Altersvorsorge.
• Pflege muss aber auch bezahlbar bleiben: Verbesserungen für die Pflegekräfte dürfen nicht einseitig zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Bereits jetzt kann sich rund ein Drittel die Pflege nicht mehr leisten – diese Menschen sind im letzten Lebensabschnitt auf Sozialhilfe angewiesen.
• Wir fordern deshalb eine sozialverträgliche Deckelung der Pflegekosten für die Pflegebedürftigen: Hier ist der Gesundheitsminister in der Pflicht!
• Eine Pflegereform muss auch die Pflegeversicherung neu aufstellen und auskömmlich finanzieren – notfalls mit Steuermitteln. Denn: Gute Pflege ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft! Das Solidaritätsprinzip muss greifen.
• Klar ist: Eine nachhaltige Besserstellung der Pflegekräfte geht nur als Teil einer umfassenden Reform des gesamten Systems Pflege.
• Neben der Frage der Finanzierung gehören auch dazu: die Pflegeausbildung; die Anerkennung der Leistung pflegender Angehöriger; Regelungen für Pflegekräfte, die die Menschen rund um die Uhr zu Hause pflegen.
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Darüber hinaus für uns unabdingbar: eine Tarifbindung. Nur Anbieter, die Flächentarifverträge vorweisen können, werden am Markt zugelassen. Das ist eine langjährige Forderung der Caritas. Billige Haustarife sollten nicht zugelassen werden!
• Hier darf der Gesundheitsminister keine Kompromisse machen! Zu lange haben wir hingenommen, dass manche private Anbieter ihre Rendite auf Kosten der Beschäftigten erzielen.
• Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium geht eindeutig nicht weit genug.
• Wir werden uns mit allen Kräften dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Pflegereform kommt, die diesen Namen verdient, weil sie eine Tarifbindung für die Beschäftigten und eine angemessene Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige enthält.